Datenschutzerklärung
 

verantwortlich für den Datenschutz: Christine Brandes, 1. Vorsitzende des Schlösserbundes

Datenschutzordnung des Schlösserbund e.V. Wolfenbüttel

 

1. Grundsätzliches

1.1. Das sind die gesetzlichen Grundlagen

Der Schlösserbund e.V.verarbeitet regelmäßig unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen, aber auch analoger Dokumentation persönliche vereinsrelevante Daten und Angaben seiner Mitglieder zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben. Der Schlösserbund e.V erfüllt damit die Anforderung der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

1.2 Bestimmung relevanter Begriffe (Art. 4 EU-DSGVO)

Personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürlichen Person beziehen, als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer oder einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physiologischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; sowie darüber hinaus sämtliche Informationen, die etwas über die persönliche oder tatsächliche Situation einer Person aussagen.

Verarbeitung: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Immer wenn  der Begriff „Datenverarbeitung“ in dieser Datenschutzordnung auftaucht, wird er als Sammelbegriff für das Erheben, Verarbeiten, Nutzen und die Weitergabe von personenbezogenen Daten verwendet.

Automatisierte Verarbeitung: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter Einsatz elektronischer Anlagen und Programme.

analoge Dokumentation: Datenerfassung und Speicherung in Papierform, in  handschriftlich ausgefüllten Formularen oder als ausgedruckte Liste.Verantwortlicher: die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung

von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung

nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

Dritter: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Auftragsverarbeiter: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Betroffener: natürliche Person, deren Daten genutzt werden.

Einwilligung der betroffenen Person: jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

 

1.3 So wird die Datennutzung rechtmäßig/zulässig(Art. 6 EU-DSGVO)

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten normiert Art. 6 EU-DSGVO als allgemeinen

Grundsatz ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.

Die Verarbeitung von Daten ist demnach nur zulässig, wenn eine Einwilligung oder eine andere in dieser Vorschrift normierte Ausnahme vorliegt. Dies ist der Fall, wenn

  • die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
  • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt;
  • die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • wenn sie im öffentlichen Interesse oder zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist oder
  • sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

Nach Art. 7 (1) EU-DSGVO ist für eine Einwilligung keine besondere Form vorgeschrieben, sondern lediglich der Nachweis notwendig, dass die betroffene Person eingewilligt hat.

„Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.“

Einwilligungen für die Datenverarbeitung durch den Verein können durch den Betroffenen (Vereinsmitglied) widerrufen werden.

Einwilligungen können auch durch Kinder und Jugendliche erfolgen, sofern sie in der Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen. Sofern eine derartige Verständnisfähigkeit zu verneinen ist, muss für die Datenverarbeitung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten erfolgen. 

1.4 Datensparsamkeit (Art. 5 EU-DSGVO)

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO muss die Verarbeitung personenbezogener Daten dem

Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für den Zweck der Datenverarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

1.5 Zweckbindung (Art. 5 EU-DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung sieht in Art. 5 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO eine enge Zweckbindung vor. Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden. Zudem sind grundsätzlich nur solche Änderungen des Verarbeitungszwecks erlaubt, die mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar sind.

Um zu verdeutlichen, welche Daten der Verein zu welchem Zweck erhebt, welche Angaben freiwillig sind, welche Nachteile dem Betroffenen durch Nichtangabe entstehen können und in welchem Umfang die erhobenen Daten durch Funktionsträger des Vereins oder zur Übermittlung an Dritte genutzt werden ist eine datenschutzrechtliche Erklärung nötig.

1.6 So erreichen wir Datensicherheit (Art. 5 EU-DSGVO)

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der

Art, der Umstände und Zweck der Datenverarbeitung, aber auch der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die persönlichen Rechte und Freiheiten haben der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Dabei muss das Sicherheitslevel dem Verhältnis zum Risiko angemessen sein.

1.7 Das sind die Betroffenenrechte (Art. 12 EU-DSGVO)

Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung regelt die Rechte der betroffenen Person. Hierzu gehören u.a.:

Art. 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Art. 16: Recht auf Berichtigung

Art. 17: Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 19: Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung

Art. 20: Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 21: Widerspruchsrecht

Art. 33: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Art. 34: Benachrichtigung der von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

2. So verarbeiten wir personenbezogene Daten im Verein

2.1  Daten der Vereinsmitglieder

Dies sind die personenbezogenen Daten, die zur Verfolgung der Vereinsziele im Rahmen der Verwaltung und Betreuung der Mitglieder notwendig sind:

  1. Name,
  2. Vorname,
  3. Geburtsname
  4. Geburtsdatum
  5. PLZ, Wohnort,
  6. Straße,
  7. Abiturjahrgang
  8. Kontodaten
  9. Telefonnummer
  10. E-Mail-Adresse


Werden weitere Daten im Rahmen von Veranstaltungen oder bei der Aufnahme erhoben, so wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben freiwillig sind.

Das könnten beispielsweise Handynummer, Erklärungen zu Urheberrechten und Rechte am eigenen Bild sein.

2.2  Daten Dritter

Gelegentlich erhebt der Verein Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern. Dies erfolgt ausschließlich, wenn das für die berechtigten Interessen des Vereins unabdingbar ist und keine Schutzbedürfnisse der Betroffenen verletzt werden.
Bei Gästen und Besuchern bedeutet dies im Regelfall dass ihre Anwesenheit zu erfasst wird um sie zu legitimieren, sie also als Schulangehöriger oder sonstiger Interessent identifizierbar sind. 

2.3 Personaldaten der Beschäftigten des Vereins

Der Verein erhebt zwangsläufig  personenbezogene Daten von Vorstandsmitgliedern, Kassenprüfern sowie weiteren Funktionsträgern des Vereins. Diese Daten werden in dem Umfang genutzt, in dem sie für die Verwaltung des Vereins, die Verwirklichung der Vereinsziele und die Betreuung von Mitgliedern notwendig sind.

2.4 Daten von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins

2.4.1 So schützen wir die IT-Struktur

Der Verein erhebt und speichert im Rahmen eines Zugriffsprotokolls direkt beim Provider der Homepage Besucherdaten als da wären :die ungekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes sowie die URL, auf die zugegriffen wurde. 

So sollen unberechtigte Zugriffe erkannt werden und uns geeigneten Gegenmaßnahmen ermöglichen. 

Dazu zählen wir Zugriffsversuche auf geschützte Bereiche sowie Versuche der Übermittlung von Spam über Kontaktformulare oder Gästebuch oder den Versuch durch DDOS-Angriffe unsere Homepage lahmzulegen. Nach 30 Tagen werden diese Protokolle automatisch gelöscht. Nur wenn sich anhand der Protokollierung ein Anfangsverdacht auf Versuch der missbräuchlichen Erlangung von personenbezogenen Daten ergibt kommen die Daten zur Auswertung

2.5 So weisen wir auf unsere Datenverarbeitung hin

Bei der Erhebung personenbezogener Daten wird auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach Ziffer 1.3 dieser Datenschutzordnung ausdrücklich hingewiesen.

3. So speichern wir personenbezogene Daten

3.1 technisch und organisatorisch 

Der Verein schöpft alle verfügbaren technischen Mittel aus, um die Sicherheit personengebundener Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie analogen Dokumenten zu gewährleisten. 

Das erfolgt durch:
- Beschränkung des Zugangs zu den Datenverarbeitungssystemen (online / offline) über Benutzername und Passwort
- verschlüsselte Übertragung bei der Datenerhebung über Onlineformulare (https://)
- verschlüsselte Übertragung bei der Bearbeitung, Speicherung und Nutzung in einem Online-Datenverarbeitungssystem (https://)
- verschlüsselte Kommunikation über Mail-Accounts des Vereins (SSL/TLS)
- Beschränkung des Zugangs zu analogen Dokumenten
- Versand von E-Mails an mehrere Empfänger nur über „bcc“ (=Blind Carbon Copy)

3.2 Auftragsdatenverarbeitung

Eine Datenverarbeitung im Auftrag findet keine Anwendung. 

4. So nutzen wir personenbezogene Daten

4.1 Mitgliederdaten

Daten werden ausschließlich für den Zweck der Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und Verwaltung erhoben. 

4.2 Daten Dritter

Daten Dritter werden nur genutzt, wenn dies für die Verfolgung eigener Vereinsziele notwendig ist. Die Nutzung beschränkt sich ausschließlich auf die Zwecke, für die der Verein diese Daten erhoben oder erhalten hat.

5. So verarbeiten wir personenbezogene Daten 

5.1 So übermitteln wir Daten an Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder haben keinen Zugriff auf die personengebundenen Daten anderer Mitglieder. Dies ist nur den Funktionsträgern (in unterschiedlichem genau definiertem Umfang) möglich. Wenn für die Organisation von Veranstaltungen Kenntnis von Mitgliederdaten notwendig ist, können im Ausnahmefall begrenzte Daten an einzelne Mitglieder herausgegeben werden  (auch wenn diese keine Funktionsträger sind) unter der Voraussetzung, dass die jeweils Betroffenen dem zugestimmt haben.

5.2  So werden satzungsgemäße Mitgliederrechte sichergestellt

Wenn nach Vereinsrecht der Wunsch besteht, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt hat), kann es erforderlich sein, die Kontaktdaten (nur die Anschrift) aller Vereinsmitglieder an den Initiator herauszugeben. 

Dass die Kontaktdaten ausschließlich für den Zweck der Beantragung einer außerordentlichen Versammlung genutzt werden dürfen, wird dabei durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt. Eine Veröffentlichung durch ein offizielles Rundschreiben macht diesen Schritt obsolet.

5.3 Das steht in unseren Vereinspublikationen

In Vereinspublikationen werden Daten lediglich zur Bekanntgabe von Trauer-/Familienanzeigen, Neuzugängen und Umzugsmeldungen verwendet.

5.4 So übermitteln wir Daten

5.4.1 an andere Vereine

Personenbezogene Daten unserer Mitglieder dürfen an andere Vereine nur übermittelt werden, wenn diese dort benötigt werden, um unsere Vereinsziele oder die des anderen Vereins umzusetzen, beispielsweise wenn Vereinsmitglieder an Veranstaltungen anderer Vereine teilnehmen. 

5.4.2 an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken

Es findet keine Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken statt. Über mögliche Ausnahmen hat die Mitgliederversammlung zu entscheiden.

5.5 Das veröffentlichen wir im Internet

Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) werden Funktionsträger nur mit Vor- und Zuname genannt. Um Kontakt mit diesen aufzunehmen, seht die vereinseigene Mailadresse zur Verfügung. Übermittelte Inhalte werden an den entsprechenden Ansprechpartner intern weitergeleitet. Weitergehende personengebundene Daten unserer Funktionsträger werden nur im Internet veröffentlicht, wenn diese das ausdrücklich genehmigt haben.

Nehmen Vereinsmitglieder an öffentlichen Veranstaltungen und/oder Lehrgängen teil, können die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekannt gegeben werden. Einzelfotos werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreffenden veröffentlicht. Diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. 

Gruppenfotos von Veranstaltungen sind unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12) davon ausgenommen:

Der Verein behält sich vor, Foto- und Videoaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zu veröffentlichen, wenn dadurch keine Rechte der Darbietenden verletzt werden.

Da Foto- und Videoaufnahmen während Veranstaltungen üblich sind, ist es unerheblich, ob sie von einem offiziellen Fotografen stammen und welchen Umfang und Teilnehmerzahl die Veranstaltung hat.“ 

5.6 So geben wir Auskünfte an die Presse und andere Medien

Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins ist nicht ohne Pressemitteilungen und ergänzende Auskünfte denkbar. Dabei werden nur personenbezogene Daten, die ohnehin durch den öffentlichen Charakter der Veranstaltung in einem Bericht auftauchen würden. Dabei werden die Rechte der Mitglieder auf Persönlichkeitsschutz gewahrt.

5.8 So handhaben wir Datenübermittlung zu Wahlwerbezwecken

Eine Datenübermittlung zum Zwecke der Wahlwerbung findet nicht statt.

5.9 Das ist der Kreis der Zugriffsberechtigten 

Naturgemäß haben die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und der Verantwortliche für die Datenverarbeitung unterschiedlich gestaltete Zugriffsrechte auf die persönlichen Daten inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten.
Die Kasse und der/die Vorsitzende haben Zugriff auf die Adressdaten und die für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten. Das beinhaltet eine Schreibberechtigung für Daten zur Beitragszahlung.
Die weiteren Mitglieder des Vorstandes erhalten den papiermäßigen Zugriff auf die Adressdaten aller Mitglieder, nur wenn diese für die Ausübung als Funktionsträger benötigt werden.

6. So gehen wir mit fehlerhaften oder alten Daten um

6.1 so setzen wir die rechtlichen Vorgaben um

Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten richtet sich nach §35 BDSG bzw. Art. 16 und 17 EU-DSGVO.
Wenn sich herausstellt, dass personenbezogene Daten unrichtig sind, müssen sie berichtigt werden.
Sie müssen gelöscht werden, wenn:

  • Ihre Speicherung unzulässig ist
  • die Kenntnis der Daten zur Verfolgung des Zwecks der Speicherung nicht mehr notwendig ist
  • der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert wurden, sich erledigt hat und die betroffene Person einer Archivierung ihrer Daten für die Führung der Vereinschronik widerspricht
  • der Betroffene dies verlangt.

Besondere Aufbewahrungsfristen können statt einer Löschung eine Sperrung für weitere Verarbeitung nötig machen, wenn der Sachverhalt es verlangt.

Dies trifft zu auf Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in Zusammenhang mit öffentlicher Förderung. Auch ein rechtlicher Anspruch für oder gegen den Verein kann es erforderlich machen Daten so zu behandeln.

Personenbezogene Daten werden ebenso gesperrt, wenn sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit von Daten feststellen lässt.

Wurden solche Daten zu einem früheren Zeitpunkt nach  Ziffer 5.6 veröffentlicht , wird der Verein versuchen auch diese links zu löschen (Recht auf Vergessen). Vorausgesetzt die technischen Zugriffsmöglichkeiten sind vorhanden und die möglichen Kosten erscheinen angemessen.

Scheiden Funktionsträger aus, wird dafür gesorgt dass sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen Funktionsträger des Vereins übergeben werden. Dazu gehört auch, dass keine Kopien und Dateien und auch keine Zugriffsberechtigungen beim Vorgänger verbleiben. 

6.2 so löschen wir Daten

Personengebundene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen werden durch Entfernen des entsprechenden Datensatzes gelöscht. 

Da nach Ziffer 3 auch Sicherheitskopien gefertigt werden um möglichen Datenverlust zu verhindern und Aktualität sicherzustellen, wird die sichere Löschung von personengebundenen Daten wie nachstehend beschrieben umgesetzt:

  • Sicherungskopien der Datenbank werden durch mehrfaches Überschreiben (spätestens 3 Jahre nach Erstellung der Sicherung) gelöscht
  • auch einzelne personenbezogene Daten, die nur  manuell erfasst wurden, wie eingescannte Dokumente, werden nach diesem Verfahren behandelt, sobald die Notwendigkeit für deren Speicherung entfällt. Davon ausgenommen sind Daten, die der Vervollständigung der Vereinsgeschichte zuzurechnen sind.
  • E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, werden durch Löschen und anschließendes Leeren des Papierkorbordners gelöscht.
  • Datenträger des Vereins, auf denen personenbezogene Daten gespeichert wurden, werden vor der Entsorgung durch mehrfaches Überschreiben des gesamten Datenträgers sicher gelöscht.
  • alle manuell erfassten oder in Papierform dokumentierten personengebundene Daten werden zur Vernichtung gesammelt (sie bleiben weiterhin zu schützende Dateien und werden vom Verein an ein zertifiziertes Unternehmen zur Aktenvernichtung übergeben. Haben Funktionsträger des Vereins beruflich Zugriff auf entsprechend zertifizierte Unternehmen und unterliegen auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellter oder Selbständiger den Datenschutzbestimmungen, darf der Verein die Dienste dieser Funktionsträger nutzen, um diese Vernichtung durchzuführen. Ein entsprechender Nachweis der Vernichtung durch das zertifizierte Unternehmen sollte dem Verein erstellt werden.

7. Organisatorisches

7.1 So organisieren wir den Datenschutz

Nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen (EU-DSGVO und BDSG-neu) ergibt sich für den Verein, dass:

  • deutlich weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • keine „sensiblen Daten“ für die Mitgliederverwaltung (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) erhoben werden
  • sensible Daten“ -wenn überhaupt- nur aufgrund vorheriger Einverständniserklärung des Mitgliedes freiwillig erfasst werden
  • personenbezogene Daten nicht zum Zweck geschäftsmäßiger Übermittlung genutzt werden (Datenhandel).

Daraus folgt keine gesetzliche Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Vereinsvorstand kümmert sich selbst um die Einhaltung des Datenschutzes im Verein. 

7.2 So stellen wir das Datengeheimnis sicher 

Mit einer entsprechenden Erklärung werden alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

7.3 So regeln und veröffentlichen wir den Datenschutz 

Diese Datenschutzordnung regelt alle Schritte der Verarbeitung von personengebundenen Daten im Schlösserbund. Sie tritt durch Beschluss des Vorstandes in Kraft und ist den Vereinsmitgliedern durch Veröffentlichung auf der Homepage bekannt zu geben. In den Blättern aus dem Schlosse wird dies mitgeteilt und auf den Veröffentlichungsort hingewiesen.

7.4 So tritt diese Datenschutzordnung in Kraft 

Diese Datenschutzordnung trat mit Veröffentlichung auf der Homepage im Mai 2018 in Kraft.

 

(Erstellt unter Zuhilfenahme des Leitfadens des Landesschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Württembergs)

Bei Verstößen hat das Mitglied die Möglichkeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen: 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 511 120-4500, Telefax: +49 511 120-4599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de(Art. 77 DS-GVO)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erreichen Sie in Fragen rund um die Telekommunikation wie folgt:

Husarenstr.30, 53117 Bonn, Deutschland

 

Verantwortlich für den Datenschutz: Christine Brandes, 1. Vorsitzende des Schlösserbundes

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